
Tschechische Bahn
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Das Europäische Parlament hatte Ende vergangenen Jahres beschlossen, die Entschädigungen spürbar anzuheben. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sollten die Fahrgäste künftig den gesamten Fahrpreis zurückbekommen. Nach einer Stunde sollte es die Hälfte des Preise sein, nach anderthalb Stunden drei Viertel. Die EU-Mitgliedstaaten, gestützt von der Bundesregierung, wollen an den bisherigen Sätzen festhalten. Die sehen eine Erstattung von einem Viertel des Fahrpreise nach einer Stunden und von der Hälfte nach zwei Stünden vor. Vor allem aber wollen sie die Bahnunternehmen dadurch entlasten, dass sie den Anspruch auf Entschädigungen bei schlechtem Wetter oder Naturkatastrophen und bei anderen nicht in der Macht des Bahnunternehmens liegenden Ursachen abschaffen. Die neuen Regeln können nur in Kraft treten, wenn sich Parlament und EU-Staaten auf eine Linie einigen.
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