
Bundestag
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Auch gegen ehemalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages könnten Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. "Sie haben in Bezug auf ihr Verhalten in den Gebäuden des Bundestages im Rahmen von Besuchen keine besonderen Rechte. Diese Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen", so der Sprecher. Am Donnerstagmittag hatte der Ältestenrat des Bundestages getagt. Dort wurden die Sanktionen bekannt gemacht.
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