Im Magazin "Der Spiegel" erklärte sie: "Ich bin für einen Mindestlohn ohne jede Ausnahme." Sonderregelungen für ganze Wirtschaftszweige würden zum Fass ohne Boden, warnte die Politikerin. Hingegen argumentieren die Verleger, dass die politischen Kriterien für den Mindestlohn auf die Zeitungszustellung nicht zuträfen: So handele es sich bei den Boten "ganz überwiegend um geringfügig Beschäftigte", die regelmäßig weniger als zwei Stunden arbeiteten. Das Einkommen sei daher immer ein Zuverdienst zum Hauptgehalt aus einer anderen Tätigkeit oder zur Rente. Zudem erhalten die Boten laut BDZV keinen Stundenlohn, sondern Stück- und Wegelohn. Der wiederum hänge stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Vor diesem Hintergrund wären die finanziellen Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro laut "Berliner Zeitung" erheblich: Es drohten rund 225 Millionen Euro Mehrkosten, die angesichts sinkender Umsätze nicht kompensiert werden könnten, argumentiere die Branche: Deswegen seien "erhebliche Einsparungen in den Verlagen - auch im Personalbereich - zu erwarten". Schließlich führen die Verleger noch ein verfassungsrechtliches Argument ins Feld: Die Zustellung von Zeitungen sei vom Grundgesetz geschützt. Wenn ländliche Regionen wegen hoher Kosten nicht mehr beliefert werden könnten, wäre dies "ein verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit".
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