
Plenarsaal im Reichstagsgebäude
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Die im letzten Jahr bereits angedachte Spanne von bis zu 3.000 Euro wurde verworfen. Demnach soll die Verhängung des Ordnungsgeldes während oder nach einer Debatte möglich sein und im Ermessen von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) liegen. Laut Zeitung muss im Streitfall das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Strafe entscheiden, weil es sich beim Bundestag um ein Bundesorgan handelt. Endgültig will der Ausschuss das Konzept Ende Februar beschließen. Für die Einführung des Ordnungsgeldes müssen sowohl die Geschäftsordnung des Bundestages als auch das Abgeordnetengesetz geändert werden.
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