"In jedem Rechtsstaat muss der Staat für Schäden haften, die durch vorsätzlich rechtswidriges Tun seiner Verantwortungsträger entstehen", sagte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Axel Stirl, der Zeitung. Es gehe dabei "um ein Stück Gerechtigkeit". Am Dienstag verhandelte das Landgericht Berlin erstmals über die Klage. Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Verdi hatten im November 2007 einen Mindestlohn für Zusteller in der Postbranche in Höhe von 9,80 Euro die Stunde vereinbart. Ende 2007 erklärte das Bundesarbeitsministerium die neue Lohnuntergrenze für allgemeinverbindlich. Anfang 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Der Postmindestlohn ist aus formalen Gründen ungültig. In der Zwischenzeit waren viele private Konkurrenten der Post, die mit einem Mindestlohn nicht wettbewerbsfähig waren, pleite gegangen. "Es ist ein riesiger volkswirtschaftlicher Schaden entstanden. Knapp 180 Unternehmen mit 15.000 Arbeitsplätzen haben sich binnen weniger Wochen in Luft aufgelöst", sagte Stirl. Die Pin Mail AG, die mit ihren 1.000 Mitarbeitern überlebte, zahlte nach eigenen Angaben vor Einführung des Mindestlohns einem typischen Mitarbeiter, der gut fünf Jahre im Betrieb ist, 8,23 Euro Grundlohn plus Zuschläge. Das ergab 8,60 Euro die Stunde. Nach Einführung des Mindestlohns zahlte Pin Mail die geforderten 9,80 Euro bis zum Leipziger Urteil. Die Mehrkosten inklusive der zusätzlichen Sozialausgaben fordert das Unternehmen vom Bund zurück.
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