Zwar hätten die Eltern keine Ansprüche auf Bereitstellung bestimmter Schulformen, heißt es in der juristischen Expertise, die der Zeitung vorliegt. "Die organisatorischen Regelungen für die zulässigen Schulformen müssen aber in sich widerspruchsfrei sei; sonst wären die unterschiedlichen Auswirkungen dieser Regelungen auf die Planungshoheit der betroffenen Schulträger nicht zu rechtfertigen." Die Landtagsjuristen rügen, dass die künftigen Oberschulen Haupt- und Realschulen ersetzen könnten, während Gesamtschulen nur ein Ergänzungsangebot sein dürften. Die Gesamtschulen seien auch bei der Gymnasialausbildung benachteiligt, dort sei diese nämlich zwingender Bestandteil. Die Oberschulen könnten, müssten aber nicht unbedingt Gymnasialzweige führen. Am Freitag beschäftigt sich der Kultusausschuss des Landtages mit der Kritik des GBD.
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