Solche dauerhaften Stützungsmaßnahmen drohten gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Art. 123 AEUV - formulierte Verbot direkter Staatsfinanzierung ebenso zu verstoßen wie gegen das EZB-Mandat. Die Zentralbank habe nach Art. 127 AEUV "vorrangig die Preisstabilität zu gewährleisten" und müsse ihr Mandat auch zukünftig in den Grenzen des deutschen Grundgesetzes - Art. 88 ausüben, heißt es in dem Beschluss weiter. "Danach bleibt die Bundesbank auch bei Übertragung ihrer Aufgaben an die EZB vorrangig der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet. Dies wäre mit dauerhaften Stützungskäufen durch das EZB-System nicht mehr gewährleistet." Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler begrüßte den Beschluss. "Geldpolitik ist kein rechtsfreier Raum", sagte er "Handelsblatt-Online". Auch die EZB müsse sich an Recht und Gesetz halten, wie es in einem Rechtsstaat üblich sei. "Daran wollen wir die EZB erinnern."
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