Auch in der Berliner Polizei gehe man davon aus, dass nun mehr Biker in die Hauptstadt kommen könnten. Gleichwohl gehe es nur um Personen, die bereits ein Schengen-Visum haben. Nach Angaben eines Polizeisprechers wird den "Nachtwölfen" keine Verbandsfahrt genehmigt, schreibt die Zeitung weiter. Sie dürften ausschließlich in Kleingruppen bis maximal fünf Personen fahren. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Donnerstag eine zuvor von der Bundespolizei erlassene Einreiseverweigerung nach Deutschland de facto aufgehoben. Gegen die Beschlüsse in zwei Eilverfahren kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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