
Schweine in Mastbetrieb
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Außerdem lehnen Union und FDP ein Ausstellungsverbot von Qualzucht-Tieren ab, da diese Zuchtform ohnehin schon verboten sei. Mit Qualzucht sind kuriose Züchtungen wie Zwergwuchs bei Hunden, Haarlosigkeit oder Kurzköpfigkeit gemeint. Anders als von Aigner geplant, soll auch der Schenkelbrand bei Pferden erlaubt bleiben. Die Änderungen am Gesetzentwurf wollen Union und FDP in der nächsten Sitzung des Agrarausschusses am kommenden Mittwoch beschließen. Die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christel Happach-Kasan, sagte der Zeitung, das neue Tierschutzgesetz könne frühestens im März 2013 in Kraft treten. Auch der Bundesrat muss sich mit den Plänen noch beschäftigen.
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