
Kopftuchträgerinnen
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Entschieden hat das Bundesamt im Januar 2015 über die Anträge von 17.835 Personen. 7.780 Menschen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention. 124 Personen erhielten zudem subsidiären Schutz nach EU-Recht und bei 137 Personen wurden Abschiebungsverbote festgestellt. Die meisten Antragsteller kamen aus Syrien, gefolgt vom Kosovo, Serbien, Albanien, Afghanistan und dem Irak, teilte das Innenministerium weiter mit.
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