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Am Donnerstag hatten sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) nach langem Streit geeinigt, das Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Dennoch gibt es weiter Streit über die Frage, in welchen Fällen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGO) Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten vertreten können sollen. Laut Referentenentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet, soll das bei einer Verletzung von "überragend wichtigen Rechtspositionen" möglich sein. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will die wichtigen Rechtspositionen dagegen auf Gefahren für Leib und Leben eingegrenzt sehen. Außerdem verlangt er mehr Mitsprache bei der Frage, was Unternehmen tun müssen, wenn sie über Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern informiert werden. In beiden Punkten weiche der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf von der vereinbarten Linie ab, schreibt Staatssekretär Nußbaum. Eine entsprechende Anpassung sei "zwingend".
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