
Frau vor Informationstafel am Frankfurter Flughafen
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Mit 3.202 Schlichtungsanträgen war der Bahnverkehr auf Vorjahresniveau, Fernbusunternehmen betrafen 611 Schlichtungsanträge. Nach Schiffsreisen wenden sich offenbar nur wenige Reisende an die Schlichtungsstelle - 2019 gab es hier nur 12 Anträge. Fast die Hälfte der beschwerdeführenden Fahrgäste im Nahverkehr ärgerten sich offenbar über ein von ihnen verlangtes "erhöhtes Beförderungsentgelt", der Beschwerdegrund "Verspätung" oder "Ausfall" nahm stark zu. In fast 90 Prozent aller Streitfälle konnte die SÖP zwischen Reisenden und Unternehmen eine außergerichtliche Lösung erzielen. Die SÖP wird als Verbraucherschlichtungsstelle von Airlines getragen, aber auch die Deutsche Bahn, Reedereien und Fernbusfirmen gehören zu den Mitgliedern. Bezahlt wird die Schlichtung über Mitgliedsbeiträge und Fallpauschalen, welche die Verkehrsunternehmen tragen müssen. Die SÖP spricht eine Empfehlung aus, die sich nach der Rechtsprechung richtet; die Reisenden wie auch das Unternehmen können sie ablehnen.
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