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Der im Jahr 1990 im Zuge der deutschen Wiedervereinigung geschlossene sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag sei jedoch "als endgültige Regelung auch der Reparationsfrage anzusehen". Das Völkerrecht verbiete zwar einen Vertrag zu Lasten Dritter, und Griechenland habe nicht zu den Vertragsparteien dieses Zwei-plus-Vier-Vertrages gehört, sagte Kotzur weiter. "Allerdings hat Griechenland im Jahre 1990 die Pariser Erklärung unterzeichnet und damit seine Unterstützung zum Regelungsgehalt des Zwei-plus-Vier-Vertrags zum Ausdruck gebracht. Damit sind aus meiner Sicht völkerrechtlich weitergehende Reparationsforderungen ausgeschlossen, da eine abschließende Regelung vorliegt." Strittig sei dagegen weiterhin, ob die vom Dritten Reich der damaligen griechischen Regierung abgepresste Zwangsanleihe auch unter diese abschließende Regelung falle oder ob es sich um ein Darlehen handle, für das eine Rückzahlungsverpflichtung bestehe. "Der Zwangscharakter eines Darlehens spricht meiner Meinung nach dafür, auch diese den allgemeinen Regelungen über die Kriegsschulden zu unterwerfen", sagte Kotzur weiter.
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