
Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
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Seehofer hatte angekündigt, ab September bis zu fünf Zentren für Flüchtlinge in den großen Bundesländern einzurichten. Auf diese Weise will der CSU-Politiker schnellere Asylverfahren und Abschiebungen erreichen. Die Abkürzung "Anker" steht für "Ankunft, Entscheidung, Rückführung". Dabei würden verschiedene Behörden unter einem Dach zusammenarbeiten. "Dort können Behörden und Gerichte jederzeit mit den Asylbewerbern in Kontakt treten", lobte Seegmüller. "Von dort aus können die Asylbewerber zu den Gerichtsverhandlungen an die Gerichte gebracht werden." Abgelehnte Asylbewerber könnten direkt aus den Ankerzentren in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Der BDVR-Vorsitzende mahnte zugleich die Länder, zusätzliches Personal für die Verwaltungsgerichte auf keinen Fall wieder abzuziehen. Das sei in einigen Bundesländern schon passiert. "Dort wurden Proberichter, nachdem sie zwei Jahre am Verwaltungsgericht tätig gewesen waren, plötzlich ersatzlos an andere Gerichte geschickt", kritisierte Seegmüller.
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