
Straßenverkehr
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"Künftig heißt es einfach: klicken und losfahren." Das sei eine enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt. Abmeldung und Wiederzulassung sind in bestimmten Fällen bereits digital möglich. Mit der Verordnung können auch die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen im Internet erfolgen. Der Verordnungsentwurf des Verkehrsministeriums soll nun mit anderen Ministerien, Bundesländern und Verbänden abgestimmt werden. Bis Ende 2018 sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Nach einer Zustimmung von Bundestag und Bundesrat - die Verordnung ist zustimmungspflichtig - sollen die neuen Regelungen im Lauf des Jahres 2019 in Kraft treten.
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