
Justitia
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Diese hatte in ihrem Plädoyer betont, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht in Betracht komme, da die Steuerungsfähigkeit des 37-Jährigen zum Zeitpunkt der Tat erheblich eingeschränkt gewesen sei. Der Angeklagte hatte gestanden, seine Söhne im Alter von fünf bis neun Jahren sowie seine zwölfjährige Tochter mit einem Teppichmesser umgebracht zu haben. Ein anschließender Suizidversuch des 37-Jährigen misslang. Hintergrund der Tat waren offenbar Eheprobleme: Die Frau des Verurteilten soll vor der Tat eine Trennung angekündigt haben.
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