Das Gericht kam zu den Entschluss, dass die truppenärztliche Versorgung Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherren sei. Dieser soll den Lebensunterhalt von Soldaten auch bei einer finanziellen Belastung durch eine Erkrankung sicherstellen. Dabei sei es nicht relevant, ob eine Erkrankung die Wehrdienstfähigkeit eines Soldaten beeinträchtigt oder nicht, heißt es in dem Urteil. Eine künstliche Befruchtung ist eine medizinische Leistung, die bei einer Krankheitsbehandlung erforderlich sei.
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