
Justitia
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Geklagt hatte eine Frau aus Nordrhein-Westfalen, die nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber dazu aufgefordert worden war, künftig sofort eine ärztliche Bescheinigung über ihre Arbeitsunfähigkeit beizubringen. Laut Daten des Statistischen Bundesamts waren die Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2011 durchschnittlich 9,5 Tage krankgemeldet.
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