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BDA-Chef Ingo Kramer und DGB-Chef Reiner Hoffmann hatten am Dienstag gemeinsam gefordert, künftige Erhöhungen des Mindestlohns an den Tariflohnindex des Statistischen Bundesamts zu koppeln, berichtet das "Handelsblatt". An diesem Donnerstag beschäftigt sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Mindestlohn-Gesetz. Linnemann schreibt, bei den künftigen Anpassungen des Mindestlohns müssten vor allem soziale Aspekte, aber auch Beschäftigungswirkungen im Niedriglohnbereich berücksichtigt werden. Diese Aspekte würden bei Tarifabschlüssen allenfalls am Rande berücksichtigt. "Der Durchschnitt aller Tarifabschlüsse ist deshalb kein gutes Vorbild für die Festsetzung der Lohnuntergrenze", argumentiert Linnemann. In einer Kommission dagegen müssten Gewerkschaften und Arbeitgeber frei und ohne Rechtfertigungszwang prüfen, verhandeln und entscheiden. "Sicherlich werden sie dabei die allgemeine Lohnentwicklung berücksichtigen, aber eben auch viele andere Aspekte wie Arbeitsplatzsicherheit und Beschäftigungschancen", schreibt der MIT-Chef. Außerdem müsse die Kommission die Möglichkeit haben, Ausnahmen vom Mindestlohn zuzulassen, etwa wenn es in einer Branche, in einer Region oder bei Älteren oder Jüngeren aufgrund des Mindestlohns zu starken Arbeitsplatzverlusten komme.
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