Die Zahl der in der Schweiz lebenden Frauen und Mädchen mit Genitalverstümmelungen sei zudem seit dem Jahr 2001 um 4.000 Personen gestiegen. Die Opfer stammen vornehmlich aus den Ländern Somalia, Eritrea und Äthiopien. Seit dem 1. Juli verbietet die Schweiz jegliche Form der Genitalverstümmelung. Personen, die ein in der Schweiz wohnhaftes Mädchen beschneiden lassen, können somit strafrechtlich belangt werden, auch wenn die Genitalverstümmelung im Ausland geschieht.
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