
Nutzer an einem Computer
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62 Prozent halten sich sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen, etwa bei Banken. Gerade einmal acht Prozent fühlen sich schlechter informiert. Praktisch alle Crowdinvestoren (98 Prozent) sind sich über das Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes im Klaren. Und 95 Prozent möchten auch künftig einen Teil ihres Geldes auf diese Weise investieren. Das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz hat das Ziel, Kleinanleger bei Investitionen besser zu schützen. Es sieht zwar für Crowdfinanzierung Ausnahmen vor. Diese reichen aber aus Sicht des Bitkom nicht aus. So gelten sie nur bis zu einer Gesamtfinanzierungsumme von einer Million Euro. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten. Außerdem müssen Anleger ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowdinvesting-Plattform zurücksenden. Und diese dürfen ebenso wie die Start-ups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben.
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