
Ankunfts- und Abflugstafel an einem Flughafen
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Sami A. werde Terror-Unterstützung vorgeworfen und er werde im Gebäude der Behörde dazu befragt. Als wahrscheinlich gilt, dass Sami A. Anfang der Woche einem Haftrichter vorgeführt wird. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Freitag bestimmt, dass die Abschiebung von der Ausländerbehörde rückgängig gemacht werden müsse. Noch während die Abschiebung lief, hatte das Gericht einen Beschluss vom Vortag ans BAMF geschickt, dass die Abschiebung untersagt sei. Er wird zwar in Deutschland als "Gefährder" eingestuft, in Tunesien droht ihm allerdings möglicherweise Folter.
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