Dabei hatten sie jedoch vergessen, dass sich noch ein Werkstattwagen auf der Teststrecke befand. Daraufhin raste der Zug mit einem Tempo von 170 Stundenkilometern in den Waggon. Bei dem Unglück kamen insgesamt 23 Menschen ums Leben, elf wurden verletzt. Bereits 2008 wurden zwei frühere Betriebsleiter für Organisationsmängel zu Geldstrafen von 20.000 und 24.000 Euro verurteilt. Die beiden Angeklagten konnten jedoch erst jetzt vor Gericht erscheinen, da sie nach der Katastrophe aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandelbar waren, so ein ärztliches Gutachten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor.
© dts Nachrichtenagentur