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Im Kern beansprucht die Telekom bisher den alleinigen Zugriff auf die letzte Meile zwischen den Kabelverzweigern, den grauen Kästen am Straßenrand, und den Haushalten. Dass die Bundesnetzagentur dafür die Marktregeln ändert, erscheint zweifelhaft. "Ein Grundprinzip der bisherigen Regulierung des Telekommunikationsmarktes würde in Frage gestellt", sagte Behördenpräsident Jochen Homann der Zeitung. Man könne sich "auch andere Lösungen vorstellen als die letzte Meile vollständig für den Wettbewerb zu sperren", so Homann. Bisher hatte die Telekom lediglich einen Bestandsschutz für Schaltkästen angeboten, die Wettbewerber bereits mit eigenen Leitungen erschlossen haben. Der Telekomsprecher sagte nun, es sei vorstellbar, dass die Wettbewerber "über den Bestandsschutz hinaus auch neue Kabelverzweiger erschließen können. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die Wettbewerber ebenfalls einen offenen Netzzugang ermöglichen". Noch vor Weihnachten werde die Telekom einen offiziellen Antrag bei der Bundesnetzagentur einreichen, um die Bedingungen für das Vectoring klären zu lassen, hieß es.
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