Ob sie tatsächlich für mehr Transparenz im unübersichtlichen Spitzel-Geflecht der Dienste sorgt, ist unter Sicherheitsfachleuten aber umstritten. Die Datei werde nicht die Klar-, sondern nur die Decknamen der V-Leute enthalten. Ob man allein über diese Datei herausfinden könne, ob und wer für zwei oder womöglich mehr Behörden arbeitet, sei fraglich, hieß es. Vereinbart wurden allerdings bundesweite Standards für die Zusammenarbeit mit V-Leuten. Auch sind die Länder nun verpflichtet, künftig alle relevanten Informationen an das BfV weiter zu geben. Auch soll das Bundesamt künftig stärker als bislang Operationen des Verfassungsschutzes koordinieren, etwa wenn gewalttätige Extremisten über die Landesgrenzen hinweg agieren. Aber die Kölner Behörde wird bedeutsame Operationen gegen als besonders gefährlich geltende Radikale in einzelnen Bundesländern nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesverfassungsschutzämter übernehmen können. Das Bundesamt könne den Ländern "anbieten", Informationen vor Ort zu sammeln heißt es. Stimmt das Land nicht zu, darf das der Kölner Dienst nicht aktiv werden. Friedrich hatte sich ursprünglich vorgestellt, dass das Bundesamt wichtige Operationen an sich ziehen können sollte, nach dem Vorbild des Bundeskriminalamts, das 2008 und damals erheblichen Widerstand der Länder ein solches Recht bekam. Auch hat Friedrich offenkundig Überlegungen aufgegeben, wonach das Bundesamt sich im wesentlichen auf den Kampf gegen gewalttätige Extremisten konzentrieren und die Beobachtung von radikalen, aber zumeist friedfertigen Gruppen einschränken soll. Im Bundesinnenministerium war etwa erwogen worden, die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei von derzeit gut zwei Dutzend Parlamentariern drastisch zu reduzieren. Diese Pläne seien inzwischen aber so gut wie vom Tisch, hieß es .
© dts Nachrichtenagentur