Wer demnach keine Belege für beruflich bedingte Kosten, die so genannten Werbungskosten, einreicht, kann über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag eine pauschale Summe von der Steuer absetzen. Erst wenn höhere Werbungskosten anfallen, müssen sie vom jeweiligen Arbeitnehmer in vollem Umfang mit Belegen nachgewiesen werden. Über 20 Millionen Steuerzahler sind von der aktuell geplanten Änderung betroffen und können mit der Anhebung des Pauschbetrages je nach Steuersatz zwischen 10 Euro und 35 Euro jährlich sparen.
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