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Die Union sieht nach Informationen des "Handelsblatts" bei der im Koalitionsvertrag festgelegten Klagebefugnis Korrekturbedarf. Hintergrund ist die Sorge, dass Kanzleien mit Sitz in europäischen Ländern über das EU-Recht eine Musterfeststellungsklage in Deutschland erzwingen könnten. Deshalb sollen nach dem Willen der Union nur wenige Verbraucherverbände eine staatliche Klageberechtigung erhalten. Fechner verwies indes auf den Koalitionsvertrag, in dem "glasklar vereinbart" worden sei, "dass nur qualifizierte Einrichtungen wie die Verbraucherzentralen, der ADAC oder der Mieterbund klagebefugt sein sollen". Solche Einrichtungen müssten bestimmte Kriterien erfüllen. Zum Beispiel dürften sie nicht extra für den Zweck einer Musterfeststellungsklage gegründet worden sein, sondern müssten mehrere Jahre bestehen, erläuterte Fechner. "Die Union malt trotzdem weiter das Bild einer missbräuchlichen Klageindustrie." Andere Klageberechtigte kommen für die SPD nicht in Frage. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Ombudsstelle, wie dies von Seiten der Wirtschaft gefordert wird, oder die Beauftragung einzelner Stellen mit Klageberechtigung sei in den Koalitionsverhandlungen zwar besprochen, aber abgelehnt worden. Fechner mahnte: "Die Zeit drängt jetzt, wenn das Gesetz rechtzeitig zum 1. November in Kraft treten soll." Für die SPD sei klar: "Für geschädigte VW-Kunden wäre es ein Schlag ins Gesicht, wenn wir es als Gesetzgeber nicht hinbekommen, dass die Verjährungshemmung rechtzeitig noch vor Jahresende greift."
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