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Die Bundesregierung werde nichts unterschreiben, wofür sie nicht eine Mehrheit im Deutschen Bundestag habe. EU-Handelskommissar Karel De Gucht hatte sich bisher gegen eine solche Festlegung ausgesprochen. Maas formulierte auch deutsche Bedingungen für den Abschluss des Abkommens. Internationale Schiedsgerichte für den Schutz von Investorenrechten werde es nicht geben. "Ich sage ganz klar: Die Schiedsgerichte werden wir nicht brauchen", betonte der Minister. "Da ist die Position der Bundesregierung eindeutig, und das haben wir der Kommission auch so mitgeteilt."
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