Die 20-Millionen-Grenze sei daher "durchaus sachgerecht". Schäuble müsse sicherstellen, dass das Verfassungsgericht die nächste Reform der Erbschaftsteuer nicht wieder kassiere. "Das Verfassungsurteil zielte ja gerade darauf ab, die Überprivilegierung reicher Firmenerben zu beseitigen", so Stegner. "Außerdem gilt es, die Einnahmen für die Länder zu sichern", so der SPD-Politiker. Schäuble will für Erben größerer Betriebe eine Freigrenze von 20 Millionen Euro einführen. Liegt der Wert des Erbes darüber, muss der Erbe eine individuelle Bedürfnisprüfung durchlaufen. Die Beanspruchung der Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer wird für ihn künftig erschwert.
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