Die SPD-Expertin will Befristungen generell nur noch für einen Zeitraum von maximal drei Jahren erlauben. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz biete Unternehmen dagegen die Möglichkeit, Mitarbeiter unter Nennung eines Sachgrundes unbegrenzt befristet zu beschäftigen. Zu den Sachgründen zählen etwa vorübergehender Arbeitsanfall oder die Vertretung eines Mitarbeiters. Anette Kramme fordert, den im Gesetz aufgeführten Katalog der Sachgründe auf den Prüfstand zu stellen. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende vergangenen Jahres mit einer Gesetzesinitiative versucht, die Befristung ohne Sachgrund abzuschaffen. Sie war damit aber am Widerstand von Union und FDP gescheitert. Auf Anfrage von "Report Mainz" teilte das Bundesarbeitsministerium mit, die Bundesregierung werde die Entwicklung der Befristungspraxis "sorgfältig beobachten". Eine Gesetzesänderung sei aktuell aber nicht geplant.
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