
Jens Spahn
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Danach soll unter anderem die Vergütung der Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen bis Ende 2027 unzulässig sein. "Die Begrenzung ist mit Blick auf das bereits erreichte hohe Vergütungsniveau bei den betroffenen Körperschaften gerechtfertigt, um dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Geltung zu verhelfen", heißt es in dem Entwurf. Die Gehälter der Verbandsfunktionäre waren immer wieder in der Kritik.
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