
Bordell
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Im ersten Entwurf aus Schwesigs Hause hatte es noch geheißen, dass die Verstöße "beharrlich" sein müssten, um als Ordnungswidrigkeit geahndet werden zu können. Anders als bislang geplant soll auch "Gelegenheitsprostitution" unter das neue Gesetz fallen. Die Unionsfraktion hatte befürchtet, dass das Milieu diese sonst als Schlupfloch nutzen könnte. Außerdem müssen die Sexarbeiter ihre verpflichtenden Beratungsgespräche mit staatlichen Behörden führen, schreibt der "Spiegel" weiter. Schwesig hatte vorgeschlagen, dass die Landesregierungen auch privat organisierte Fachstellen für die Beratung einsetzen können.
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