
Leopard-Panzer
© dts Nachrichtenagentur
Liegen Hinweise vor, dass die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verletzt wurde, sollen Maßnahmen von der Schweizer Bewilligungsbehörde vorsorglich ergriffen werden.
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Liegen Hinweise vor, dass die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verletzt wurde, sollen Maßnahmen von der Schweizer Bewilligungsbehörde vorsorglich ergriffen werden.
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