Sie soll dazu dienen, das Abwasser der Straße zu reinigen bevor es in die Natur zurückgeführt wird. Müller konnte sich bisher jedoch erfolgreich gegen die Pläne des Bundesamts verwehren, auch die gebotene Summe von rund 30.000 Franken überzeugte ihn nicht. Mittlerweile wird der Fall vor Gericht verhandelt. Das Schweizer Bundesgericht hat dem Bundesamt für Straßen vorgeschlagen, Alternativstandorte zu prüfen, um dem Grundsatz der haushälterischen Nutzung des Bodens aufrecht zu halten.
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