
Kernkraftwerk Gundremmingen
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Eine solche Regelung zielt vor allem auf den Vattenfall-Konzern, der für die abgeschalteten Reaktoren in Krümmel und Brunsbüttel zuständig ist. Bislang sei weder eine Entscheidung über die Zukunft der Reaktoren gefallen, noch gebe es einen entsprechenden Zeitplan. Derzeit sieht das Atomgesetz keine Fristen vor, bis wann der Rückbau eines ausgedienten Kraftwerks erfolgen muss. Stattdessen ist sogar der jahrzehntelange "sichere Einschluss" der stillgelegten Anlage möglich. Schleswig-Holstein will diese Passage aus dem Gesetz streichen. Zudem müsse für die noch arbeitenden Anlagen vorgeschrieben werden, dass derartige Anträge schon zwei Jahre vor Betriebsende zu stellen seien. In der Regel dauere es nämlich drei bis vier Jahre, bis die Behörden eine Stilllegungsgenehmigung erteilen können, heißt es aus der Landesregierung.
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