Auch gibt das Ministerium zu bedenken, dass die betroffenen Kommunen "durch Untätigkeit" staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Untreue riskierten. Hintergrund des Briefs ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der im März die Deutsche Bank wegen Falschberatung bei einem Swap-Geschäft zu Schadensersatz in Höhe von 540.000 Euro verurteilt hatte. Über 2.600 derartige Verträge hatten Geldinstitute mit Kommunen, städtischen Unternehmen und Zweckverbänden geschlossen.
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