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Der Rentenbeitrag muss zwingend immer dann sinken, wenn zu erwarten ist, dass die Reserven der Rentenversicherung im Folgejahr 1,5 Monatsausgaben überschreiten. So steht es im Sozialgesetzbuch. Schon 2013 wurde diese Obergrenze von der Rentenversicherung Dank der positiven Entwicklung bei Löhnen und Beschäftigung jeden Monat gerissen. Und das, obwohl der Rentenbeitrag zum 1. Januar 2013 von 19,6 auf 18,9 Prozent gesenkt worden war. Die daher 2014 eigentlich zwingende Beitragssenkung wurde aber per Gesetz ausgesetzt, um die Rentenzahlungen an Mütter und langjährig Versicherte zu bezahlen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres lagen die Reserven folglich jeden Monat um mehr als 20 Prozent einer Monatsausgabe der Rentenversicherung über der Höchstgrenze für die Reserve. Dies hat auch damit zu tun, dass die Leistungsverbesserungen noch kein Geld gekostet haben. Die abschlagfreie Rente mit 63, die Mütterrente und weitere Leistungsverbesserungen sind erst zum 1. Juli in Kraft getreten. Die Rentenversicherung lehnte es am Mittwoch ab, vor dem Herbst zu einer möglichen Beitragssenkung und ihrer Höhe Stellung zu nehmen. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich ähnlich. "Die Entwicklung der Beitragseinnahmen verläuft ausgesprochen positiv. Dabei handelt es sich allerdings um eine Momentaufnahme", betonte ein Sprecher auf Anfrage des "Handelsblatts". Ob es Spielraum für eine Beitragssatzsenkung geben wird, könne erst im Herbst beurteilt werden, "wenn weitere Daten und insbesondere die neuen Wirtschaftsannahmen vorliegen werden".
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