
Frau auf einer Rolltreppe
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Angepeilt werde jetzt eine Entscheidung bei der Kabinettssitzung in der kommenden oder übernächsten Woche. Es gebe weiter "konstruktive Gespräche". Strittig ist weiterhin die Ausgestaltung der Regelung für Arbeitnehmer, die bereits jetzt in Teilzeit beschäftigt sind. Schon nach bisheriger Rechtslage muss der Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen Teilzeitbeschäftigte, die länger arbeiten wollen, bei gleicher Eignung bevorzugen dies gilt jedoch nur dann, wenn dem keine dringenden Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegenstehen. Nach den bisherigen Plänen von Heil sollte der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes tragen. Hier müssten noch Definitionsfragen geklärt werden, hieß es in Koalitionskreisen.
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