
Bedienung in einem Café
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Mit der Gesetzesänderung hatte Aigner dem Wunsch der Länder entsprochen, dass diese ausdrücklich "weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Betrieben treffen" können. Das Wirtschaftsministerium lehnt diese Änderung ab. Ein Sprecher Aigners sagte der "Welt", dass die Gesetzesänderung, um die es hier gehe, nur der Klarstellung gedient hätte. Er wies drauf hin, dass Bundesrecht den Ländern nicht im Weg stehe, wenn sie Regelungen für ein verpflichtendes Kontrollbarometer finden wollen. Der Weg für die Länder sei frei.
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