Bisher müssen Freiberufler und freiwillig versicherte Selbstständige 60 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie ihre Beiträge nicht entrichten können. Wie aus der Antwort hervorgeht, können sich die Beitragsschulden bei einem freiwillig Versicherten Selbstständigen, der den Mindestbeitrag ohne Vermögensvorprüfung nicht bezahlen kann, nach vier Jahren auf 29.308,34 Euro belaufen. Davon sind 15.762,50 Euro Säumniszuschläge. Bei freiwillig Versicherten Nichtselbständigen, die den Mindestbeitrag nicht zahlen, können die Schulden nach vier Jahren 12.988,52 Euro betragen. 6.968 Euro davon sind Säumniszuschläge. "Zinsen von maximal sechs oder zehn Prozent pro Jahr reichen", sagte Unions-Gesundheitsexperte Jens Spahn (CDU). Alles andere wäre Wucher. "Unser Ziel ist es, das noch dieses Jahr zu ändern", sagte Spahn. Linken-Gesundheitsexperte Harald Weinberg hingegen befürchtete, dass die Regierung in dieser Legislaturperiode nichts mehr unternimmt. Laut der Antwort lagen die Beitragsrückstände in der GKV zum Jahreswechsel bei 4,5 Milliarden Euro. Davon entfielen 2,4 Milliarden auf die Arbeitgeber und 2,1 Milliarden Euro hauptsächlich auf die freiwillig Versicherten.
© dts Nachrichtenagentur