
Fahrradfahrer
© über dts Nachrichtenagentur
Nun passe man die rechtlichen Rahmenbedingungen dem Stand der Technik an. "Und lassen Millionen von Radlern auf rechtssicherem Boden fahren, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen", so Ramsauer. Dadurch entfällt die sogenannte Dynamopflicht als einzig erlaubte Beleuchtung für Fahrräder, die es seit den 70er-Jahren gibt. Künftig sollen Radler zwischen Dynamo- und dem hellen Batterielicht wählen dürfen. Geplant ist, dass der Bundesrat dem Vorhaben bereits bei seiner Sitzung in der nächsten Woche zustimmt.
© dts Nachrichtenagentur