
Gefängnis
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"Nur um einmal die Dimensionen klar zu machen: Wir haben mehr als 200.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland - davon ist ein Viertel direkt vollziehbar ausreisepflichtig -, aber nur 500 Abschiebungshaftplätze." Mike Mohring, CDU-Vorsitzender in Thüringen, sagte der "Welt": "Wenn Abschiebehaftplätze fehlen, müssen dafür vorübergehend auch gewöhnliche Haftplätze genutzt werden. Diese Möglichkeit sieht die EU-Rückführungsrichtlinie ausdrücklich vor." Wer keinen Flüchtlingsschutz genieße, müsse ausreisen. "Das ganze Asylsystem krankt daran, dass genau dies nicht ausreichend durchgesetzt werden kann." Linda Teuteberg, migrationspolitische Sprecherin der FDP, lehnt Seehofers Forderung dagegen ab. "Dass viele Bundesländer zu wenige oder - wie Berlin und Brandenburg - gar keine Abschiebehaftplätze bereitstellen, schafft für die Durchführung von Abschiebungen größte Probleme." Deshalb müssten Bund, Länder und Kommunen auf einem Migrationsgipfel schnell gemeinsame Lösungen finden. "Abgelehnte Asylbewerber und Strafgefangene zusammen unterzubringen, wäre aber die schlechteste Lösung." Seehofer hat in seinem Plan für eine andere Migrationspolitik die "befristete Aussetzung der erst auf Grund der EU-Rückführungsrichtlinie eingeführten Trennung von Abschiebungsgefangenen und anderen Häftlingen" gefordert, um "der aktuellen Notlage bei Abschiebungshaftplätzen zu begegnen".
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