
Polizei
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Es geht um den Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung, des gewerblichen Umsatzsteuerbetrugs und der Geldwäsche. Die verschiedenen Einzelverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft Augsburg zusammengeführt, um die weiteren Ermittlungshandlungen koordinieren und zentral führen zu können. Es besteht der Verdacht, dass Mitglieder der kriminellen Vereinigung zahlreiche Gesellschaften im In- und Ausland gründeten, um Steuern zu hinterziehen. Sie installierten und beherrschten in gemeinsamer Absprache Gesellschaften, über welche die jeweiligen Waren vom Ausland ins Inland kamen und dabei verbilligt wurden. Dabei wurden durch die jeweiligen Käufer im Inland Umsatzsteuervorauszahlungen angemeldet, aber in der Folge beim Weiterverkauf nicht ordnungsgemäß an das Finanzamt abgeführt. Durch Generierung von Scheinwarenkreisläufen vervielfachten sich die Umsatzsteuerschäden in kürzester Zeit. Durch diese Vorgehensweise entstand nach bisherigen Berechnungen ein Umsatzsteuerschaden von mehr als 120 Millionen Euro.
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