
Mann im Rollstuhl
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Darüber hinaus soll der neue Mindestlohn ab Oktober 2015 auch für Betreuungs- und Assistenzkräfte in Heimen gelten. "Der Pflegebedarf wächst, und hochwertige, qualifizierte Pflege braucht motiviertes Fachpersonal", sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles. "Der Pflegemindestlohn ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen."
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