
Bundestagssitzung im Plenarsaal des Reichstags
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Das geplante neue Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien, die weniger oder keine Überhangmandate gewonnen haben, zum Ausgleich genau so viele Mandate zugestanden bekommen, so dass die ursprünglichen Mehrheitsverhältnisse wieder hergestellt sind. In der Folge dürfte die Größe des Bundestages deutlich ansteigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bundestagswahlrecht Ende Juli für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe sahen die Chancengleichheit der Parteien als nicht gegeben. Mit der Entscheidung musste das Wahlrecht nun noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 erneuert werden.
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