
Hans-Jürgen Papier
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Damit entsprach das höchste deutsche Gericht der Klage zweier Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen, die im Unterricht aus Glaubensgründen ein Kopftuch tragen wollen. Karlsruhe habe nicht hinreichend berücksichtigt, dass "die Lehrkraft sich hier auf die Religionsfreiheit bei der Ausübung einer öffentlichen Amtstätigkeit beruft", bemängelte Papier. Sie nehme den Erziehungsauftrag des Staates wahr, der verfassungsrechtlich zur Neutralität, aber auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet sei. Bei einem staatlichen Amtsträger seien die Grenzen der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit in jedem Fall enger zu ziehen als bei einer Privatperson. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts leide an einer "problematischen Beurteilung und Gewichtung des Grundrechtsschutzes der Lehrkraft in Ausübung eines öffentlichen Amtes".
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