
Günther Oettinger
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Bei der geplanten Verknüpfung der Vergabe von Regionalfördermitteln und der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gehe es "nicht um eine Lex Polen", sagte Oettinger der Zeitung weiter. Wie der Haushaltskommissar ausführte, sei die EU-Kommission angesichts möglicher Rechtsstreitigkeit im Zuge der Vergabe von EU-Mitteln grundsätzlich in den Mitgliedstaaten "auf eine Gerichtsbarkeit angewiesen, die als eigenständige Gewalt unabhängig von Regierung und Parlament ihre Objektivität nachweisen kann". Wegen der umstrittenen Justizreform in Polen hat die EU-Kommission im vergangenen Dezember ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages gegen Warschau eingeleitet, welches theoretisch zum Entzug der Stimmrechte Polens in der EU führen kann.
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