
Justitia
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Verteidiger Nicole Schneiders und Olaf Klemke hatten am Montag zu Beginn des Prozesses den Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, sowie zwei Kollegen als befangen abgelehnt. Dieses Gesuch sei zulässig, aber unbegründet, heiße es in dem am Freitag ergangenen Beschluss. Es lägen "keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor".
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