Die Küken konnten aufgrund von Beschränkungen nicht wie geplant ins Ausland exportiert werden. Hierzulande fehlte es an Ställen zur Aufzucht. Die Brütereien töteten die Tiere und beriefen sich dabei auf den sogenannten "vernünftigen Grund", den das Tierschutzgesetz für die Tötung von Wirbeltieren einfordert. Den Betrieben wäre ansonsten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Der damalige Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hegte Zweifel an dieser Begründung und ließ die Staatsanwaltschaft einschalten. Nach mehrmonatigen Ermittlungen bestätigt die Anklagebehörde jetzt allerdings die Rechtsauffassung der Unternehmen. Wirtschaftliche Nachteile entsprächen einem gesetzlich geforderten vernünftigen Grund.
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