
Computer-Nutzerin auf Facebook
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Klaus Landefeld vom Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco weist darauf hin, dass wichtige Kommunikationswege Skype, WhatsApp oder Facebook vom geplanten Gesetz gar nicht erfasst werden. Da in wenigen Jahren die Telekommunikation nur noch über derartige Dienste laufe, sei das Gesetz "entweder nutzlos oder nur ein Einfallstor für weitere Regelungen", sagt Landefeld. Tatsächlich könnte auch ein technisches Detail das Vorhaben zu Fall bringen. Da eine IP-Adresse, also die Signatur, mit der jeder Internetanschluss erkennbar ist, von den Telekommunikationsanbietern heute oft an mehrere Nutzer gleichzeitig vergeben wird, ist eine eindeutige Zuordnung nicht mehr ohne Weiteres möglich. Zur eindeutigen Identifizierung des Nutzers müssten umfassende Daten freigeben werden, die auch Informationen zum seinem Verhalten im virtuellen Raum offenbaren. Dies wäre eine Verletzung der Privatsphäre und ein Verstoß gegen das Grundgesetz. "Ich sehe nicht, wie dieses Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen soll", sagt Landefeld.
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